E
Kapitel E

Eidesstättige Erklärung

Schriftliche, mit dem Hinweis auf strafrechtliche Folgen unrichtiger Angaben unterfertigte Erklärung an Eides statt (§ 292a StGB). In der Vermieterpraxis v. a. bei Bonitätsprüfungen (z. B. Einkommensbestätigung, keine anhängigen Exekutionen).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.