E
Kapitel E

Eigenbedarf

Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 8 bzw. Z 9 MRG: Vermieter benötigt die Wohnung dringend für sich oder für eintrittsberechtigte Angehörige. Strenge Voraussetzungen: konkreter, schutzwürdiger Bedarf + Interessenabwägung + bei § 30 Abs 2 Z 8 Ersatzbeschaffungspflicht des Vermieters. Vortäuschen ist strafbar (§ 35 MRG).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.