Kategorie-A-Wohnungen
Wohnungen mit höchstem Ausstattungsstandard nach § 15a Abs 1 Z 1 MRG: mindestens 30 m², eigenes Vorzimmer, eigenes Klosett, Wasserentnahmestelle sowie zeitgemäßes Bad und zeitgemäße Zentral-, Etagen- oder gleichwertige Heizung in brauchbarem Zustand. Höchstens zulässige Kategoriemiete (nur für Altverträge vor 1.3.1994 relevant).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.