K
Kapitel K

Kategoriemiete

Historisches Mietzinssystem für den MRG-Vollanwendungsbereich. Seit 1.3.1994 im Neubestand durch das Richtwertsystem ersetzt, bleibt aber für Altverträge und für die Obergrenze bei Unterkategoriewohnungen (Kat. C, D) maßgeblich (§ 16 Abs 5 MRG). Kategoriebeträge werden bei jeder 5 %-Indexsteigerung angepasst.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.