N
Kapitel N

Nebenkostenpauschale

Fixer Aufschlag auf den Mietzins ohne Jahresabrechnung. Im Vollanwendungsbereich des MRG für Wohnraum unzulässig: § 21 MRG verlangt nachvollziehbare Einzelabrechnung der tatsächlichen Kosten. Bei Geschäftsraum oder Objekten außerhalb des MRG vertraglich möglich.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.