N
Kapitel N
Nettoschwelle
Jahresumsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung – aktuell EUR 55.000 netto (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG, Fassung seit 2025). Überschreitung führt zu Regelbesteuerung ab Überschreitungsjahr.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.