N
Kapitel N

Normale Abnützung

Gewöhnlicher Verschleiß der Wohnung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. Er ist nicht zu ersetzen – weder über die Kaution noch über Schönheitsreparaturklauseln (vgl. ständige OGH-Rsp., zuletzt u. a. 7 Ob 78/06f). Rechtlicher Anker: § 1109 ABGB.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.