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Kapitel N

Nutzfläche

Nach § 17 Abs 2 MRG die gesamte Bodenfläche einer Wohnung abzüglich Wandstärken und Mauerdurchbrüche; ohne Treppen, offene Balkone, Terrassen, Loggien, Keller- und Dachbodenräume (soweit nicht nach Ausstattung Wohn- oder Geschäftszwecken gewidmet). Maßgeblich für m²-Mietzins und BK-Aufteilungsschlüssel.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.