Umlagefähige Kosten
Kostenarten, die der Vermieter nach § 21 MRG (Vollanwendungsbereich) bzw. nach Mietvertrag (Teil-/Nichtanwendung) auf die Mieter überwälzen darf. Taxative Aufzählung im MRG: Wasser, Kanal, Müll, Grundsteuer, Haushaftpflicht, Rauchfangkehrer, Beleuchtung allgemeiner Teile, Schädlingsbekämpfung, Hausbesorger, Verwaltung (max. 2 %).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.