U
Kapitel U
Umsatzsteuerbefreit
Umsätze ohne USt.-Abfuhrpflicht. Echte Befreiung (mit Vorsteuerabzug) z. B. Ausfuhrlieferungen. Unechte Befreiung (ohne Vorsteuerabzug) z. B. Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG), Geschäftsraumvermietung ohne Option (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.