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Kapitel F
Freie Mietzinsvereinbarung
Mietzinsbildung ohne gesetzliche Obergrenze – zulässig im Nichtanwendungsbereich des MRG (z. B. Ein-/Zweifamilienhäuser, § 1 Abs 2 MRG), in geförderten und frei vermieteten Neubauten nach 30.6.1953 sowie in Dachgeschossausbauten nach 2001 unter bestimmten Voraussetzungen (§ 1 Abs 4 Z 2 MRG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.