F
Kapitel F
fGEE
Gesamtenergieeffizienzfaktor. Dimensionsloses Verhältnis der berechneten Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zum Wert eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes. Wert unter 1 = besser als Referenz. Auszuweisen im Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.