E
Kapitel E
Exekutionen
Gerichtliche Zwangsdurchsetzung titulierter Forderungen (Exekutionsordnung, EO). Typische Exekutionen gegen Mieter: Fahrnis-, Gehalts- oder Mietexekution; nach Aufkündigung auch Räumungsexekution. Einträge sind bonitätsrelevant und bei der Mieterprüfung zu berücksichtigen.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.