F
Kapitel F
Fremdkapitalquote (vom Kaufpreis)
Darlehensbetrag ÷ Kaufpreis. Zeigt, wie viel % des reinen Kaufpreises fremdfinanziert sind (Loan-to-Value).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.