K
Kapitel K

Kleinreparaturklauseln

Vertragsklauseln, die Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag auf den Mieter überwälzen. Nur eingeschränkt zulässig – OGH verlangt klare Betragsobergrenze pro Einzelfall und Jahreshöchstgrenze. Unklare oder zu weite Klauseln verstoßen gegen § 6 KSchG und sind nichtig.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.