K
Kapitel K

Kleinreparaturen

Bagatellreparaturen im Wohnungsinneren (z. B. Dichtungen, Silikonfugen, Glühbirnen). Rechtlich zählen sie zur Wartung des Mieters nach § 8 Abs 1 MRG. Kostenobergrenze durch Rsp. klar begrenzt – formularmäßige Überwälzung über EUR 150–200 pro Einzelfall in der Regel unwirksam.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.