K
Kapitel K
Kopfquote
Aufteilungsmaßstab, bei dem Kosten gleichmäßig pro Haushalt bzw. Person verteilt werden – z. B. Müllgebühren, wo die Gemeinde pauschal pro Wohnung verrechnet. Abweichung vom gesetzlichen Nutzflächenschlüssel (§ 17 MRG) nur bei ausdrücklicher oder zwingender Anordnung zulässig.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.