K
Kapitel K

Kündigungsantrag

Gerichtliche Aufkündigung nach §§ 562 ff. ZPO i. V. m. § 33 MRG. Formell: Antrag beim Bezirksgericht der Lage der Wohnung; bei Bestreitung durch den Mieter folgt ein streitiges Kündigungsverfahren.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.