U
Kapitel U
Unbefristet
Mietvertrag ohne definierten Endzeitpunkt. Endet nur durch Kündigung (§§ 30, 33 MRG), Aufhebung (§ 1118 ABGB) oder einvernehmliche Auflösung (§ 29 Abs 1 Z 1 MRG). Für Mieter maximaler Kündigungsschutz, für Vermieter nur taxative Gründe nach § 30 MRG.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.