V
Kapitel V
Verbesserungsarbeiten
Nützliche Verbesserungen des Hauses über die bloße Erhaltung hinaus (z. B. thermische Sanierung, Liftneubau). Gesetzlicher Rahmen: § 4 MRG und §§ 18, 18a MRG. Finanzierung kann über eine Mietzinserhöhung nach § 18 MRG bewilligt werden, wenn die Mietzinsreserve nicht ausreicht.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.