V
Kapitel V

Verfahrenskosten

Kosten gerichtlicher oder außerstreitiger Verfahren: Gerichtsgebühren nach GGG, Anwaltskosten nach RATG, Sachverständigengebühren. Im Außerstreitverfahren nach § 37 MRG gilt das Kostenrisiko abgemildert; vor der Schlichtungsstelle ist das Verfahren weitgehend kostenfrei.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.