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Kapitel W
Wartungsfristen
Regelmäßige Prüf- und Wartungsintervalle technischer Anlagen: Gastherme meist jährlich (Kehr- und Überprüfungsverordnung der Länder), Aufzug nach ASV 1996, Rauchfang nach Landes-Kehrordnungen. Verantwortlich i. d. R. der Vermieter (§ 3 MRG), sofern nicht in das Wohnungsinnere fallend (§ 8 MRG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.