W
Kapitel W

Wertsicherung

Vertraglicher Mechanismus zur Erhaltung der realen Kaufkraft des Mietzinses – i. d. R. Anpassung an den VPI. Im MRG-Vollanwendungsbereich mit Obergrenze (Richtwert/Kategorie); bei Befristung und sonst nach § 16 Abs 9 MRG und § 5 RichtWG.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.