W
Kapitel W
Wertsicherungsanpassungen
Konkrete Mietzinserhöhungen aufgrund einer Wertsicherungsklausel. Bei Wohnraum im MRG mit Richtwert: Valorisierung auf Basis des neuen Richtwerts (in der Regel 2-jährlich, § 5 Abs 2 RichtWG). Anpassung wirkt frühestens ab dem der Aufforderung folgenden Zinstermin (§ 16 Abs 9 MRG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.