W
Kapitel W

Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 16 EStG i. V. m. § 28 EStG). Typisch: AfA, Zinsen, Betriebskosten (nicht umlagefähig), Verwaltung, Reparaturen, Rechtsberatung, Kontoführung. Abzug im Zu-/Abflussprinzip.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.