W
Kapitel W
Wohnungseigentumsgesetz
WEG 2002 (BGBl. I 70/2002). Regelt Begründung, Verwaltung und Beendigung von Wohnungseigentum: Nutzwertfestsetzung (§§ 8 ff.), Verwaltung (§§ 17 ff.), Rücklage (§ 31), Beschlussfassung (§§ 24 ff.). Volltext: WEG auf RIS.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.