E
Kapitel E

Einkommensteuertarif

Progressiver Einkommensteuertarif gemäß § 33 EStG – sieben Stufen von 0 % (bis EUR 13.308, Stand 2025) bis 55 % (ab EUR 1 Mio.). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.