E
Kapitel E

Einkünfte

Nach § 2 Abs 2 EStG der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei Vermietern: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich Werbungskosten (AfA, Zinsen, Verwaltung, Reparaturen, nicht umlagefähige BK).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.