K
Kapitel K
Kündigungsgrund
Im Vollanwendungsbereich des MRG zwingend erforderlich für die Vermieterkündigung. Die taxativ aufgezählten Gründe stehen in § 30 Abs 2 MRG: u. a. qualifizierter Mietzinsrückstand (Z 1), erheblich nachteiliger Gebrauch (Z 3), unleidliches Verhalten (Z 3), Eigenbedarf (Z 8 und 9), Nichtbenützung (Z 6).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.