K
Kapitel K
Kündigungsklage
Klage des Vermieters beim Bezirksgericht auf gerichtliche Aufhebung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter der außergerichtlichen Kündigung rechtzeitig Einwendungen erhebt (binnen 4 Wochen, § 562 ZPO). Beweislast für den Kündigungsgrund trifft den Vermieter.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.