L
Kapitel L

Lageabschlag

Abschlag auf den Richtwertzins bei unterdurchschnittlicher Lage nach § 16 Abs 4 MRG. In der Praxis selten – Spiegelbild des häufigen Lagezuschlags.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.