L
Kapitel L

Lagezuschlag

Zuschlag auf den Richtwert für überdurchschnittlich gute Lagen (§ 16 Abs 4 MRG). Muss auf dem Grundkostenanteil der Lage basieren und im Mietvertrag schriftlich begründet sein – sonst unwirksam. Für Gründerzeitviertel in Wien (Lagen mit überwiegend vor 1918 errichteten Gebäuden, die seinerzeit überwiegend Substandard aufwiesen) ist laut OGH kein Lagezuschlag zulässig (5 Ob 74/17v).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.