L
Kapitel L
Liebhaberei-Regelung
Regeln der Liebhabereiverordnung zur Abgrenzung steuerlich anerkannter Einkünfte von Liebhaberei. Vermieter müssen bei länger anhaltenden Verlusten eine Prognoserechnung vorlegen, die einen Gesamtüberschuss im Prognosezeitraum belegt.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.