M
Kapitel M
Maklergebühr
Vergütung des Immobilienmaklers. Je nach Einstellung kann sie pauschal oder als Prozentsatz des Kaufpreises (ggf. inkl. MwSt) gerechnet werden.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.