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Kapitel M

Mietausfallversicherung

Privatrechtliche Versicherung, die dem Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters die entgangene Miete sowie Rechtsverfolgungskosten ersetzt. Prämie üblicherweise 3–5 % der Jahreskaltmiete. Leistung meist an vorherige Bonitätsprüfung des Mieters und eine Karenzzeit geknüpft.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.