M
Kapitel M
Mieteingänge
Tatsächliche Zahlungseingänge auf dem Vermieterkonto. Abgleich mit den Mietvorschreibungen ist Grundlage für die Feststellung eines Mietzinsrückstands (§ 1118 ABGB, § 30 Abs 2 Z 1 MRG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.