M
Kapitel M

Mieten-Wertsicherungsgesetz

MWG 1951/1975 (BGBl. 50/1975). Historisches Gesetz zur Wertsicherung von Mietzinsen; die praktische Wertsicherung erfolgt heute primär über individuelle Wertsicherungsklauseln und die §§ 16 Abs 6, 9 MRG bzw. §§ 5, 5a RichtWG. Siehe MRG und RichtWG.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.