M
Kapitel M

Mieterrechtsorganisation

Interessenvertretungen für Mieter – z. B. Mietervereinigung Österreichs (MVÖ), Mieterschutzverband, Mieterhilfe Wien (mieterhilfe.at). Bieten Beratung zu Mietzins, BK, Kündigung und vertreten Mieter in Schlichtungsverfahren (§ 39 MRG).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.