M
Kapitel M
Mehrwertsteuer auf die Maklergebühr
Falls auf die Maklergebühr Umsatzsteuer anfällt, trage hier den Satz in Prozent ein. 0 bedeutet, dass keine zusätzliche MwSt. berechnet wird.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.