Unleidliches Verhalten
Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG: grob ungehöriges Verhalten des Mieters oder der mit ihm lebenden Personen gegenüber Hausbewohnern, das das Zusammenleben unzumutbar macht. Typische Fälle: anhaltender Lärm, massive Beleidigungen, bedrohliches Verhalten. Der Vermieter muss in der Regel zuvor ermahnt haben (OGH 8 Ob 67/14t u. a.).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.