U
Kapitel U
Unterdeckung
Wirtschaftlicher Zustand, in dem die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben (Kapitaldienst + nicht umlagefähige BK + Instandhaltung) nicht decken. Muss aus dem Eigenkapital oder zusätzlichem Einkommen des Vermieters zugeschossen werden. Vorsicht: Dauerhafte Unterdeckung kann als Liebhaberei qualifiziert werden.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.