V
Kapitel V

Vertragsgemäßer Gebrauch

Nutzung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks (i. d. R. Wohnen). Abweichende Nutzung (Geschäftstätigkeit, Kurzzeitvermietung) kann als erheblich nachteiliger Gebrauch einen Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG begründen.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.