E
Kapitel E
Energieausweis
Objektbezogenes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes ausweist (insb. Heizwärmebedarf HWB und Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE). Verpflichtend bei Vermietung und Verkauf (EAVG 2012); Anforderungen technisch in der OIB-Richtlinie 6 geregelt. Gültigkeit: 10 Jahre.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.