H
Kapitel H
Hauptmietzinsbestandteil
Einzelkomponenten, aus denen sich der Hauptmietzins zusammensetzt: Richtwert + Zuschläge (Lage, Ausstattung, Stockwerk u. a.) − Abschläge (Befristung, Mängel) nach § 16 Abs 2 MRG. Müssen im Mietvertrag transparent ausgewiesen werden.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.