H
Kapitel H

Heizkosten

Kosten für Wärme- und Warmwasserversorgung in zentral versorgten Gebäuden. Aufteilung nach HeizKG: mindestens 55 % bis höchstens 65 % verbrauchsabhängig, der Rest nach Nutzfläche. Abrechnung jährlich, Belegpflicht analog BK.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.