H
Kapitel H

Hauptmietzins

Reiner Mietzins für die Wohnungsbenützung ohne Betriebskosten, besondere Aufwendungen und Umsatzsteuer (§ 15 Abs 1 MRG). Zentraler Angriffspunkt der Mietzinsprüfung; im Vollanwendungsbereich begrenzt durch Richtwert- (§ 16 Abs 2 MRG) oder Kategoriemietzins (§ 15a MRG).

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.