H
Kapitel H
Herstellungskosten
Aufwendungen für die Errichtung oder wesentliche Erweiterung eines Gebäudes (§ 6 Z 1 EStG). Werden aktiviert und über die AfA (bei Wohngebäuden 1,5 % p. a.) abgeschrieben. Abgrenzung zu Erhaltungsaufwand (sofort absetzbar) ist steuerlich sensibel.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.