I
Kapitel I
Indexklausel
Vertragsklausel zur Wertsicherung des Mietzinses über einen Preisindex – meist VPI 2020 (Statistik Austria). Im MRG-Vollanwendungsbereich nur gültig, wenn sie klar und nachvollziehbar formuliert ist und die Anpassung nur bei Überschreiten einer vereinbarten Schwelle (z. B. 5 %) erfolgt (§ 16 Abs 9 MRG).
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.