I
Kapitel I

Instandhaltungskosten

Aufwendungen für die laufende Erhaltung der Mietsache im vertragsgemäßen Zustand. Abgrenzung: Der Vermieter trägt nach § 3 MRG die ernsten Schäden des Hauses und der allgemeinen Anlagen, der Mieter die Wartung und Instandhaltung im Wohnungsinneren (§ 8 Abs 1 MRG). Steuerlich i. d. R. sofort abzugsfähig als Werbungskosten.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.