I
Kapitel I

Indexmiete

Mietzins mit vertraglich vereinbarter Wertsicherung. Hebt sich automatisch an den VPI oder einen vergleichbaren Index. Zulässige Anpassungen im MRG nur nach § 16 Abs 9 MRG und im Rahmen der Richtwertgrenze.

Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für konkrete Entscheidungen ziehen Sie bitte Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Mieter-/Vermieterorganisation bei. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gesetzesfassung (abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)) und die jeweils einschlägige Rechtsprechung.